Seit
vielen Jahrzehnten kommen die Mitglieder des Kölner
Anwaltvereins ihrer sozialen Verpflichtung nach, finanzschwachen
Bürgern kostenlos Rechtsrat zu erteilen. Der Kölner
Anwaltverein hat dazu eine Rechtsauskunftsstelle eingerichtet,
die jeweils
Dienstags und Donnerstags von 9.oo bis 12.oo
Uhr,
Zimmer 101, I. Stock, Gerichtsgebäude,
Luxemburger Str. 101, 50939 Köln,
geöffnet ist.
Sie finden dort Rechtsrat
durch kompetente Rechtsanwälte auf allen Rechtsgebieten.
Sie benötigen dazu lediglich einen Berechtigungsschein,
der durch Vorlage geeigneter Unterlagen, wie Sozialhilfe-,
Arbeitslosenbescheid, Verdienstbescheinigung, Studentenausweis
und dergleichen ebenfalls im Gerichtsgebäude Luxemburger
Str. 101, Zimmer 329, III. Stock, erhältlich ist.
Nutzen Sie diese Chance
kostenloser kompetenter Rechtsberatung frühzeitig,
bevor es zu spät ist. Frühzeitige Beratung
und Hilfe kann manches Problem ohne großen Aufwand
beseitigen helfen. Gerade in den normalen Dingen des
Lebens, wie z.B. in Ehesachen, Mietsachen, Arbeitsrechtssachen,
Kaufvertragsangelegenheiten und dergleichen können
immer wieder Rechtsprobleme auftreten, die durch frühzeitige
Beratung und Hilfestellung durch kompetente Anwälte
einfach geregelt werden können.
Die kostenlose Beratungshilfe
nach dem Beratungshilfegesetz wird Ihnen gewährt,
wenn der Monatsverdienst bestimmte Höchstgrenzen
nicht überschreitet. Bei der Berechnung des Monatsverdienstes
werden jedoch u.a. auf das Einkommen entrichtete Steuern,
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, regelmäßige
Schuldverpflichtungen sowie die Kosten für Unterkunft
und Heizung berücksichtigt. Im Einzelfall ist daher
genau zu prüfen, ob die Voraussetzungen für
eine Beratungshilfe gegeben sind. Diese dürften
jedoch im Regelfall bei Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern
gegeben sein.