Am 07. Oktober 1977 kam es zu einem ersten Arbeitstreffen von 9 Kölner Strafverteidigern und ab November 1977 zu weiteren regelmäßigen monatlichen Treffen, zunächst in verschiedenen Anwaltskanzleien. 1978 schloß man sich dann nahezu einstimmig dem KAV an, wo der Strafrechtsausschuß auf der ordentlichen Mitgliederversammlung im März 1979 förmlich konstituiert wurde. Die Mitglieder des Strafrechtsausschusses verstanden und verstehen sich bis heute als „Arbeitsvorstand“ und Organisationsausschuß für die Strafverteidigeraktivitäten im Rahmen des KAV. Gemeinsame Grundauffassung und Basis der Tätigkeit des Strafrechtsausschusses war und ist es, eine sachlich fundierte und damit effiziente Strafverteidigung auf möglichst hohem Niveau zu erreichen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist weiter, in die berufs- und standesrechtliche Diskussion die im Prozeßalltag gewonnenen Erfahrungen von Strafverteidigern einzubringen und insbesondere auch erlebte und erlittene Eingriffe und Beschränkungen in zulässiges Verteidigerverhalten zu problematisieren. Die zahlreichen Kontakte mit Richtern und Staatsanwälten sowie die äußerst regen Fortbildungsaktivitäten auf hohem Niveau sind ein besonderer Beleg hierfür.
RAin Michaela Fischer
RA Abdou Abdel Gabbar
RA Dr. Björn Gercke
RA Dr. Frank Heerspink
RA Marco Heymann
RA Mustafa Kaplan
RA Christian Kemperdick
RA Markus Loskamp
RA Jürgen Sauren (Vorstand)
RA Gerhard Schaller
RA Dr. Frank Seebode
RA Dr. Michael Tsambikakis